Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Gerd Bartels e.K.

  1. Allgemeines
    1. Die Fa. Gerd Bartels e.K., Haferwende 23A, 28357 Bremen (nachstehend "BARTELS" genannt) schließt nur Verträge mit Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dies ist vom Kunden auf Verlangen von BARTELS nachzuweisen.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zu erbringenden Lieferungen und Leistungen von BARTELS gegenüber dem Kunden. Entgegenstehende oder von den vorgenannten Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von BARTELS vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung nicht anerkannt.
    3. Bei allen künftigen Geschäften gelten die Geschäftsbedingungen von BARTELS auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.
  2. Angebot und Annahme
    1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot.
    2. Angebote von BARTELS sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen sowie Aufträge und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform. Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Einer Annahmeerklärung steht die Leistungserbringung gleich.
    3. Zeichnungen, Maße, Gewichte, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten in Katalogen, Preislisten und ähnlichen Drucksachen sind branchenübliche Annäherungswerte, Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Gleiches gilt für Sonderanfertigungsaufträge hinsichtlich der Angaben über Ausführungen, Abmessungen und dergleichen mehr.
    4. Ausdrucke und Ausfallmuster sind nur im Rahmen des technisch Üblichen verbindlich.
    5. Bei gewissen Drucktechniken (Digitaldruck / Transferdruck) können Farbabweichungen auftreten, selbst wenn diese aus der gleichen Charge stammen. Bei Lasergravuren kann die Gravur farblich verändert sein, da das Untermaterial sich unterscheiden kann. Diese Abweichungen sind üblich und stellen die Sollbeschaffenheit dar.
    6. Durch Weiterentwicklungen bedingte Änderungen unserer Produkte bleiben vorbehalten. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
    7. Bei Nachbestellungen können sich Produkte, bedingt durch technischen Fortschritt und abweichende Rohstoffqualität, in Art & Beschaffenheit, Funktion und Qualität unterscheiden.
    8. Aufträge mit einer Werbeanbringung sind Sonderanfertigungen. Eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% ist zulässig.
    9. Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von BARTELS gelieferten Waren sowie Beratungen und Empfehlungen durch Mitarbeiter von BARTELS erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag. Insbesondere wird der Kunde nicht von seiner Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
    10. Die E-Mail-Bestätigung, die der Kunde nach seiner Bestellung erhält, stellt eine Auftragsbestätigung dar.
    11. Vereinbarungen, die zwischen BARTELS und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
  3. Gefahrübergang / Rechte / Eigentum
    1. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Lieferung "ab Lager" von BARTELS vereinbart; es gilt der Incoterm der "EXW" (Incoterms 2010). Anderenfalls geht die Gefahr mit Übergabe einer Ware über. Dem steht der Annahmeverzug des Kunden oder dessen Wunsch, die Lieferung zu verzögern, gleich.
    2. Soll BARTELS auf Wunsch des Kunden den Versand einer Ware besorgen, erfolgt dies als Bevollmächtigter des Kunden im Namen und für Rechnung des Kunden. Soweit eine Versandart nicht vereinbart ist, obliegt die Bestimmung der Versandart dem Ermessen von BARTELS. Eine Gewähr für die kostengünstigste Ausführung übernimmt BARTELS nicht. Während des Transports wird die Ware auf Wunsch des Kunden auf seine Rechnung gegen Bruch-, Feuer-, Wasser- oder Transportrisiken versichert.
    3. Entwürfe, Filme, Klischees, Siebe, Stickkarten und Druckplatten bleiben im Eigentum von BARTELS, auch wenn die Erstellung dem Kunden berechnet wird.
    4. Der Kunde räumt BARTELS insoweit Schutzrechte ein, als dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist oder sich aus diesen AGB ergibt.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO (€) netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk.
    2. Die Preise schließen Kosten für Verpackung und Versand nicht ein. Diese Kosten werden gesondert ausgewiesen.
    3. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig und für BARTELS kosten- und spesenfrei zu leisten.
    4. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und noch nicht rechtskräftig festgestellten Gegen-Ansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Ein Zurückhaltungsrecht kann der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen aus derselben Lieferung geltend machen.
    5. BARTELS ist berechtigt seine Forderung gegen den Kunden an Dritte abzutreten.
  5. Lieferung
    1. Angegebene Fristen und Termine für Lieferungen sind unverbindlich und gelten, soweit eine Freigabe durch den Kunden gefordert wird, erst ab Korrektur / Ausfallmusterfreigabe. Fixgeschäfte werden vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung nicht geschlossen.
    2. Fristen sind eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf mit der Leistungserbringung begonnen ist.
    3. Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Vorleistungsverpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn BARTELS die Verzögerung zu vertreten hat.
    4. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die BARTELS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei Zulieferern von BARTELS oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat BARTELS auch für verbindlich vereinbarte Fristen und Termine nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen berechtigen BARTELS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
    5. Bei einer Verzögerung im Sinne von Ziffer 5.4 von länger als 3 Monaten sind die Vertragsparteien nur berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, der andere Vertragspartner hat an der Teillieferung kein Interesse.
    6. Verlängert sich eine Frist oder ein Termin nach Ziffer 5.4 oder wird BARTELS von der Verpflichtung nach Ziffer 5.5 frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Hierauf kann sich BARTELS nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde.
    7. Bei Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen aus anderen als den in Ziffer 5.4 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, BARTELS schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird durch BARTELS die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, der Kunde hat an der Teillieferung kein Interesse.
    8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht, wenn der Kunde Verbraucher ist, auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Verzug der Annahme befindet.
    9. BARTELS haftet für einen Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft ist; oder sofern der Kunde, als Folge eines von BARTELS zu vertretenden Lieferverzugs, berechtigterweise geltend machen kann, dass ein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist; oder sofern der Lieferverzug auf einer von BARTELS zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, wobei ein Verschulden der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von BARTELS diesem zuzurechnen ist.
      Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von BARTELS zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    10. BARTELS haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sobald der von BARTELS zu vertretende Lieferverzug auf das schuldhafte Verletzen einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Gewährleistung
    1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe einer Ware zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser BARTELS unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei BARTELS. Tritt ein verdeckter Mangel erst später in Erscheinung, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor genannten Obliegenheiten nicht nachkommt.
    2. Bei berechtigten Beanstandungen gilt, dass BARTELS nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt ist. Ist BARTELS zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die BARTELS zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. BARTELS ist zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, es sei denn, dieses ist dem Kunden nicht zumutbar.
    3. Bei mangelhafter Montageanleitung gilt, dass sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung beschränkt, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht, soweit infolge der mangelhaften Montageanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist.
    4. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben. Ist der Kunde Verbraucher, verbleibt es insoweit bei der gesetzlichen Gewährleistungsregelung. Diesem Kunden steht insbesondere die regelmäßige Verjährungsfrist von 2 Jahren für Gewährleistungsansprüche bei neuen Waren zu.
      Bei dem Verkauf gebrauchter Waren an Kunden die Verbraucher sind, verjähren Gewährleistungsansprüche in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden für Körper- und Gesundheitsschäden sowie auf Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, sofern BARTELS mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
    5. Die Haftung von BARTELS ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit BARTELS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
    6. Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn BARTELS Arglist vorwerfbar oder von BARTELS eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gewährt ist.
    7. Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von BARTELS gekauften Ware Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die Rechte aus § 478 BGB unbenommen, soweit eine Gewährleistung von BARTELS nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschuldet ist. Für einen über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehenden Schadensersatzanspruch gilt Ziffer 6.4 entsprechend.
  7. Garantien
    1. Die Übernahme einer Garantie durch BARTELS bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
    2. Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von gelieferter Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.
  8. Allgemeine Haftung
    1. BARTELS haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden und für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist durch BARTELS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit BARTELS bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet die auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet BARTELS allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
    2. BARTELS haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. BARTELS haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
    3. Eine weitergehende Haftung von BARTELS ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von BARTELS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    4. Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden nach einem Jahr, es sei denn, BARTELS haftet gemäß Ziffer 8.1.
  9. Pflichten des Kunden
    1. Bei Entwürfen und Lieferungen mit Werbeaufdrucken hat der Kunde eine Korrekturgenehmigung zu erteilen. Diese Korrekturgenehmigung stellt die Definition der Sollbeschaffenheit hinsichtlich aller sich aus der Korrekturgenehmigung ergebenden Texte, Zeichnungen und Logos dar, nicht jedoch der Farben bei denen es übliche chargenbedingte Abweichungen geben kann.
    2. BARTELS haftet nicht für Fehler des Kunden bei übermittelten Daten (z.B. Rechtschreibfehler oder falsches Logo). Änderungen nach einer Freigabe müssen individuell geprüft werden und verursachen zusätzliche Kosten zu Lasten des Kunden.
  10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl / Salvatorische Klausel
    1. Erfüllungsort ist Bremen, Deutschland.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Bremen, Deutschland, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

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